Alarmierung
Die Alarmierung der Höhlenrettung erfolgt über die Meldestellen für:
- alpine Unfälle
- den Alpin-Notruf 140
- die nächstgelegene Dienststelle des Roten Kreuzes (Notruf 144)
- oder Polizei (Notruf 133 und 112)
Ein Notrufplan mit der Liste der diensthabenden EinsatzleiterInnen liegt bei allen Polizeiinspektionen, RK-Dienststellen und Medestellen für alpine Unfälle auf.
Die diensthabenden Einsatzleiter des Höhlenrettungsdienstes sind rund um die Uhr erreichbar. Die weitere Alarmierung der Höhlenrettung-Einsatzkräfte erfolgt über das Roten Kreuzes bzw. über ein internes Alarmierungssystem mittels Mobiltelefon.
Das interne Alarmierungssystem wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt und entspricht immer dem neuesten Stand der Technik. Voraussetzung ist auch hier die gute Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Einsatzorganisationen wie dem Roten Kreuz und dem Bergrettungsdienst, die uns die Mitbenützung ihrer Funkfrequenzen ermöglichen.
