Verhalten in Höhlen
Ziel des Höhlenschutzes ist der Erhalt von Höhlen und Karstlandschaften als Bio- und Geotope mit ihren Erscheinungs- und Lebensformen. Diese Naturräume sollen möglichst langfristig und mit minimaler Beeinflussung bewahrt werden, damit sie auch zukünftigen Generationen sowie der Forschung zugänglich bleiben.
Höhlenschutz umfasst nicht nur das Höhleninnere, sondern auch die umliegenden Karstlandschaften. Klima, Wetter und menschliche Einflüsse wirken sich auf das Höhlensystem aus. Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiete dienen daher dem Schutz vor Verunreinigung, etwa durch Weidevieh oder Müllablagerungen.
Der Begriff „Schutz“ bedeutete ursprünglich „eindämmen“. Heute wird er oft mit Verboten verbunden, da unbedachtes Verhalten Naturwerte gefährden kann. Aufklärung und Information tragen wesentlich zum Schutz bei.
Leitsatz des Höhlenschutzes:
„Nimm nichts mit – außer Eindrücke. Lass nichts zurück – außer Fußspuren.“
Tropfsteine, Knochen und andere Funde verbleiben in der Höhle, da sie wissenschaftlich bedeutsam sein können. Eingebrachte Gegenstände und Müll müssen vollständig wieder entfernt werden.
Schutzmaßnahmen umfassen:
- achtsames Verhalten in Höhlen
- Nutzung festgelegter Routen und Pfade
- Schutz sensibler Formationen
- sorgfältige Vorbereitung kommerzieller Touren
- Information und Aufklärung von Besucherinnen und Besuchern
- Hervorhebung schützenswerter Besonderheiten
Absperrungen sollen nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Bei notwendiger Zugangsbeschränkung sind Lösungen zu wählen, die Höhlenbewohner wie Fledermäuse und bodennahe Kleintiere berücksichtigen.
